Multimodaltransportrecht
Nationale Beförderungsverträge im Straßengüterverkehr unterliegen grundsätzlich den Regelungen der § 407 ff. HGB . Meist werden zudem verschiedene Beförderungsmittel eingesetzt (z. B. Straßenfahrzeug und Seeschiff), so dass unterschiedliche Rechtsnormen zur Anwendung kommen. Oftmals ergibt sich daher aus der vertraglichen Situation, dass ein sog. multimodaler Verkehr vorliegt. Sobald neben dem LKW für einen Vor- oder Nachlauf ein Seeschiff am Transport beteiligt ist, gilt dann entsprechend unter Umständen für Teilstrecken See- oder Landrecht.
Suchbegriffe
Haftung grobes Organisationsverschulden Montrealer Übereinkommen CMR Frachtführer Spediteur ADSp Haftungsbegrenzung Transportschaden Versender Warschauer Abkommen Kölner Palettenklauseln Ladehilfsmitteltausch Luftfracht Transportauftrag Palettentausch Straßengüterverkehr Frachtvertrag Seefracht Lagervertrag Verlader Visby-Regeln Einlagerer grenzüberschreitend Haager Übereinkommen Bonner Palettenklauseln Wertersatz