BGH IV ZR 48 07
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS IV ZR 48/07
vom 21. November 2007
"...Auf die Rechtsfrage, die dem Berufungsgericht Anlass zur Zulassung der Revision gegeben hat, kommt es nicht an. Der Anspruch des Klägers gegen den beklagten Versicherer, um den es allein noch geht, scheitert schon daran, dass kein Versicherungsfall im Sinne der Bedingungen für die genommene Transportversicherung vorliegt..."
Suchbegriffe
Transportschaden CMR Haftungsbegrenzung Ladehilfsmitteltausch Haager Übereinkommen Frachtvertrag ADSp grobes Organisationsverschulden Montrealer Übereinkommen Spediteur Kölner Palettenklauseln Wertersatz Einlagerer Warschauer Abkommen Lagervertrag Transportauftrag Frachtführer Visby-Regeln Bonner Palettenklauseln Versender Palettentausch Straßengüterverkehr Luftfracht grenzüberschreitend Haftung Verlader Seefracht