BGH I ZR 98 05
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
I ZR 98/05 Verkündet am: 3. Mai 2007
"...Die Klägerin ist Transportversicherer der S. XXX GmbH in Düsseldorf (Versenderin). Sie nimmt die Beklagte zu 1, die einen Paketbeförderungsdienst betreibt, und die Beklagte zu 2 als deren persönlich haftende Gesellschafterin aus abgetretenem und übergegangenem Recht der Versenderin wegen Verlusts von Transportgut in sieben Fällen in Anspruch. Gegenstand des Revisionsverfahrens sind nur die Schadensfälle 2, 6 und 7."...
Suchbegriffe
Montrealer Übereinkommen Haftung Haftungsbegrenzung Transportschaden Verlader Straßengüterverkehr Transportauftrag Frachtführer grobes Organisationsverschulden Seefracht Wertersatz Lagervertrag Haager Übereinkommen Einlagerer Bonner Palettenklauseln Luftfracht CMR Versender grenzüberschreitend Ladehilfsmitteltausch Frachtvertrag Palettentausch ADSp Visby-Regeln Spediteur Warschauer Abkommen Kölner Palettenklauseln