BGH I ZR 98 05
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
I ZR 98/05 Verkündet am: 3. Mai 2007
"...Die Klägerin ist Transportversicherer der S. XXX GmbH in Düsseldorf (Versenderin). Sie nimmt die Beklagte zu 1, die einen Paketbeförderungsdienst betreibt, und die Beklagte zu 2 als deren persönlich haftende Gesellschafterin aus abgetretenem und übergegangenem Recht der Versenderin wegen Verlusts von Transportgut in sieben Fällen in Anspruch. Gegenstand des Revisionsverfahrens sind nur die Schadensfälle 2, 6 und 7."...
Suchbegriffe
grobes Organisationsverschulden Verlader Palettentausch Einlagerer Transportschaden grenzüberschreitend Montrealer Übereinkommen Haftung Ladehilfsmitteltausch Straßengüterverkehr ADSp Warschauer Abkommen Haager Übereinkommen CMR Spediteur Kölner Palettenklauseln Seefracht Luftfracht Lagervertrag Haftungsbegrenzung Frachtvertrag Wertersatz Versender Visby-Regeln Bonner Palettenklauseln Transportauftrag Frachtführer