BGH I ZR 98 05
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
I ZR 98/05 Verkündet am: 3. Mai 2007
"...Die Klägerin ist Transportversicherer der S. XXX GmbH in Düsseldorf (Versenderin). Sie nimmt die Beklagte zu 1, die einen Paketbeförderungsdienst betreibt, und die Beklagte zu 2 als deren persönlich haftende Gesellschafterin aus abgetretenem und übergegangenem Recht der Versenderin wegen Verlusts von Transportgut in sieben Fällen in Anspruch. Gegenstand des Revisionsverfahrens sind nur die Schadensfälle 2, 6 und 7."...
Suchbegriffe
grenzüberschreitend grobes Organisationsverschulden Einlagerer CMR ADSp Ladehilfsmitteltausch Montrealer Übereinkommen Frachtvertrag Warschauer Abkommen Haager Übereinkommen Kölner Palettenklauseln Haftung Spediteur Transportschaden Verlader Straßengüterverkehr Seefracht Transportauftrag Luftfracht Lagervertrag Wertersatz Haftungsbegrenzung Bonner Palettenklauseln Frachtführer Versender Palettentausch Visby-Regeln