Allgemeines Transportrecht
Zum Transportrecht zählen sämtliche Rechtsmaterien, die die Beförderung von Gütern oder Personen zum Inhalt haben.
Das Rechtsgebiet ist durch eine Vielzahl an anwendbaren Rechtsvorschriften verschiedenster Natur (Gesetze: UGB, EKHG, ABGB; internationale Abkommen: CMR (Straßengütertransport); WA, MÜ (Lufttransport); ADR - Gefahrguttransport, sonstige Regelungen die Verbindlichkeit erlangt haben: ADSp, AGG u.v.m.) gekennzeichnet.
Die dabei wohl wichtigsten Rechtsmaterien betreffen das Frachtrecht (Frächter ist, wer es übernimmt die Beförderung von Gütern auszuführen) und das Speditionsrecht (Spediteur ist, wer es übernimmt, die Beförderung von Gütern zu organisieren).
Nachfolgend finden Sie einige relevante Gesetze und Verordnungen, Übereinkommen und Geschäftsbedingungen.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Gesetze und sonstigen Vorschriften können wir keine Gewähr übernehmen. Das gilt insbesondere auch für die Angabe des Geltungsbereichs internationaler Übereinkommen.
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