Durchsetzung und/oder Abwehr von Ansprüchen
Durchsetzung und/oder Abwehr von Ansprüchen aus Rechtsbeziehungen
mit den verschiedenen Verkehrsträgern
Wir beraten und vertreten Sie qualifiziert in allen Rechtsfragen, die sich aus einer Geschäftsbeziehung ergeben können.
Unabhängig davon, ob sich Ihre Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Straßengütertransport, Seetransport, Lufttransport oder Multimodaltransport ergeben, erhalten Sie von uns aussagekräftige Stellungnahmen und Arbeitsergebnisse.
Dabei beraten wir von Beginn an zur Vermeidung überflüssiger Kosten auch darüber, mit welchen Erfolgsaussichten bei der Geltendmachung eines Anspruches zu rechnen ist.
Je nach dem, aus welchen Gesetzen, Verordnungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder internationalen Übereinkommen sich die konkreten streitgegenständlichen Ansprüche ergeben, prüfen und überwachen wir für Sie selbstverständlich auch die Verjährungsfristen.
Wir machen für Sie Frachtlohn geltend, kümmern uns um die Realisierung entstandener Standgeldansprüche, bereiten eventuelle Regressverfahren für Sie vor und prüfen den Beweiswert von Lieferscheinen, Palettenscheinen, ZMR-Frachtbriefen usw..
Suchbegriffe
Bonner Palettenklauseln grenzüberschreitend Haager Übereinkommen Ladehilfsmitteltausch Frachtführer Montrealer Übereinkommen Lagervertrag Versender Straßengüterverkehr Seefracht Luftfracht Haftung Transportauftrag Warschauer Abkommen Wertersatz Visby-Regeln Haftungsbegrenzung Palettentausch Transportschaden Kölner Palettenklauseln Frachtvertrag Einlagerer Spediteur grobes Organisationsverschulden Verlader ADSp CMR








