Durchsetzung und/oder Abwehr von Ansprüchen
Durchsetzung und/oder Abwehr von Ansprüchen aus Rechtsbeziehungen
mit den verschiedenen Verkehrsträgern
Wir beraten und vertreten Sie qualifiziert in allen Rechtsfragen, die sich aus einer Geschäftsbeziehung ergeben können.
Unabhängig davon, ob sich Ihre Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Straßengütertransport, Seetransport, Lufttransport oder Multimodaltransport ergeben, erhalten Sie von uns aussagekräftige Stellungnahmen und Arbeitsergebnisse.
Dabei beraten wir von Beginn an zur Vermeidung überflüssiger Kosten auch darüber, mit welchen Erfolgsaussichten bei der Geltendmachung eines Anspruches zu rechnen ist.
Je nach dem, aus welchen Gesetzen, Verordnungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder internationalen Übereinkommen sich die konkreten streitgegenständlichen Ansprüche ergeben, prüfen und überwachen wir für Sie selbstverständlich auch die Verjährungsfristen.
Wir machen für Sie Frachtlohn geltend, kümmern uns um die Realisierung entstandener Standgeldansprüche, bereiten eventuelle Regressverfahren für Sie vor und prüfen den Beweiswert von Lieferscheinen, Palettenscheinen, ZMR-Frachtbriefen usw..
Suchbegriffe
Luftfracht Montrealer Übereinkommen Kölner Palettenklauseln Visby-Regeln Warschauer Abkommen grobes Organisationsverschulden ADSp grenzüberschreitend Haftungsbegrenzung Frachtvertrag Bonner Palettenklauseln Frachtführer Straßengüterverkehr Einlagerer Versender CMR Transportschaden Wertersatz Haager Übereinkommen Ladehilfsmitteltausch Transportauftrag Spediteur Haftung Lagervertrag Palettentausch Verlader Seefracht