BGH I ZR 98 05
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
I ZR 98/05 Verkündet am: 3. Mai 2007
"...Die Klägerin ist Transportversicherer der S. XXX GmbH in Düsseldorf (Versenderin). Sie nimmt die Beklagte zu 1, die einen Paketbeförderungsdienst betreibt, und die Beklagte zu 2 als deren persönlich haftende Gesellschafterin aus abgetretenem und übergegangenem Recht der Versenderin wegen Verlusts von Transportgut in sieben Fällen in Anspruch. Gegenstand des Revisionsverfahrens sind nur die Schadensfälle 2, 6 und 7."...
Suchbegriffe
Transportschaden Ladehilfsmitteltausch Haager Übereinkommen Wertersatz Frachtvertrag CMR Versender Montrealer Übereinkommen Lagervertrag Kölner Palettenklauseln Einlagerer Straßengüterverkehr Spediteur Haftung Seefracht Visby-Regeln Luftfracht Palettentausch grenzüberschreitend Transportauftrag grobes Organisationsverschulden Haftungsbegrenzung Verlader ADSp Frachtführer Bonner Palettenklauseln Warschauer Abkommen