OLG Celle-11 U 229 06
Gericht: OLG Celle, 11. Zivilsenat
Typ, AZ: Urteil, 11 U 229/06
Datum: 03.05.2007
Sachgebiet: Bürgerliches Recht
Normen: HGB § 425 Abs 1, HGB § 429 Abs. 2, HGB § 435
Leitsatz: Ist nicht sicher, ob ein Schaden am Transportgut im Obhutsbereich des Frachtführers eingetreten ist, muss dieser zu den von ihm getroffenen Sicherungsmaßnahmen zunächst nicht näher vortragen. Ob eine im Zusammenhang mit dem Schadensereignis vom Frachtführer vorgenommene Teilzahlung auf den Schaden ein sog. Zeugnis gegen sich selbst darstellt, ist regelmäßig von den Umständen des Einzelfalls abhängig...
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